Härtefallhilfen für nicht leistungsgebundene Energieträger erteilen.
Der Freistaat Bayern hat mitgeteilt, dass ab sofort Personen, die ihre Wohnräume mit
Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder Holz/Kohle beheizen, einen Antrag auf Härtefallhilfen
stellen können.
Die Antragstellung ist ab sofort über die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für
Familie, Arbeit und Soziales möglich. Die Antragstellung ist derzeit nur online und mit ELSTER-Zertifikat
möglich.
Alle Informationen rund um die Härtefallhilfen sowie der Link zur Antragstellung können auf der
Homepage des Bayerischen Sozialministeriums abgerufen werden:
Zuständig für den Vollzug der Härtefallhilfen ist die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Eine Hotline (089 59976061122) sowie eine E-Mail-Adresse ( ) wurden für Rückfragen eingerichtet.
Die Landratsämter sowie die Städte, Märkte und Gemeinden sind für die Bearbeitung nicht zuständig und können daher keine Auskünfte zur Abwicklung der Härtefallhilfen für nicht leistungsgebundene Energieträger erteilen.