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Kontakt
 

Gemeinde Iggensbach
Hauptstr. 39
94547 Iggensbach

 

Telefon (09903) 9320-0

Telefax (09903) 9320-30

E-Mail

 

_________________________

 

 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag

07.30 Uhr - 12.00 Uhr

Mittwoch

07.30 Uhr - 12.00 Uhr

13.00 Uhr - 18.00 Uhr

 

 

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Wiederaufnahme der Rentensprechtage der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd

Iggensbach, den 06.04.2022

Die wegen der Corona-Pandemie ausgesetzten Rentensprechtage der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd werden ab Mai 2022 wieder aufgenommen.

Die Rentensprechtage der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd finden 1 - 2 x pro Monat statt.

Die Einträge auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter "Beratung & Kontakt" werden - soweit noch nicht geschehen - in Kürze berichtigt.


Sollten sich Kunden bei Ihnen nach Rentensprechtagen erkundige, geben Sie bitte folgenden Informationen weiter:

  • Ab sofort können wieder für alle Rentensprechtage der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd Termine gebucht werden.
  • Einzige Ausnahme ist Schwandorf, dort können Corona-bedingt nach wie vor keine Rentensprechtage stattfinden.
  • Alle Beratungstermine - also auch die Termine für die Rentensprechtage - werden ausschließlich über das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung vergeben:

Tel.Nr. 0800-1000-480-15   (Terminvergabe Mo. - Do. 07:30 - 16:00 Uhr, Fr. 07.30 - 12:00 Uhr)

    • Am Servicetelefon kann der Anrufer auswählen, ob er
      • Unterlagen benötigt (Auswahl 2),
      • Allgemeine Fragen zum Rentenrecht oder zum Bearbeitungsstand hat (Auswahl 5) oder
      • eine individuelle Rentenberatung bzw. einen Beratungstermin benötigt (Auswahl 8). Beratungstermine werden hier sowohl für die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd als auch für die Rentensprechtage vergeben.
    • Die Rentensprechtage finden wie bisher von 09:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 16:00 Uhr statt (Ausnahme Pfarrkirchen: 09:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr). Die Sprechtagstermine dauern 20 Minuten.

Im Einzelfall vergeben wir bei komplizierten oder aufwändigen Sachverhalten auch Doppeltermine.

    • Das Mitbringen einer Begleitperson ist bei Rentensprechtagen derzeit ausnahmslos NICHT gestattet. Benötigt der Kunde unbedingt eine Begleitperson, müssen wir dies vorab mit der Behörde absprechen, bei der der Sprechtag stattfindet.
    • Die Kunden müssen die Hygieneschutzregelungen der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd und der Behörde einhalten, bei der der Sprechtag stattfindet. Kunden müssen sich in jedem Fall ausweisen können, einen 3G-Nachweis und die Bestätigung ihres Sprechtagstermins mitbringen und während des gesamtes Aufenthalts in der Behörde eine FFP2-Maske tragen. Sofern die Behörde vor Ort die Einhaltung weiterer Regeln (Hinterlassen von Kontaktdaten, Einhaltung der 2G-Regel) verlangt, werden die Kunden bei der Terminvergabe darüber informiert.

Wir weisen darauf hin, dass die Hygieneschutzstandards der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd auch vor Ort an den Rentensprechtagen unbedingt eingehalten werden müssen!

Der Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung kann die Beratung eines Kunden verweigern, wenn sich dieser nicht an die Hygieneschutzstandards hält oder Covid19-Symptome wie Fieber, Erkältungsanzeichen oder Atemwegsprobleme zeigt.

Sollte ein Rentensprechtag nicht stattfinden können, werden alle Kunden, die bereits einen Termin gebucht hatten, von uns rechtzeitig kontaktiert.

 
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