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Bauplätze in unserer Gemeinde zu verkaufen.
Ortsteil Reichenbach Grundstückspreis 26,-- €/qm + Erschließungskosten für die Straße, sowie Herstellungsbeiträge für Kanal und Wasser
Wohnen in Reichenbach-West heißt:
Für weitere Informationen und zum Kaufpreis steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Herr Datzmann oder Herr Dressler jederzeit (auch am Wochenende) gerne zur Verfügung. Tel 09903/9320-15 oder 09903/9320-14 Anfragen erbeten unter der E-Mail: poststelle@iggensbach.bayern.de
„Reichenbach-West“
Familienförderung
Model „Kinderbonus“ 2.000,-- € / pro Kind max. bis 8.000,-- € Richtlinien Die
Gemeinde Iggensbach fördert als freiwillige
Leistung den Erwerb von Grundstücken bzw. Wohnbauparzellen im
Baugebiet „Reichenbach-West“ mit einem kinderabhängigen Zuschuss. Ein
Rechtsanspruch auf die Gewährung des Zuschusses besteht nicht. Diese Richtlinien gelten selbstverständlich nur für die Bauparzellen der Gemeinde Iggensbach. I.
Voraussetzungen
a)
mit
Kindern, die mit Hauptwohnsitz im Angerweg, Reichenbach gemeldet sind und dort
auch tatsächlich wohnen und beim Einzug/Anmeldung höchstens 10 Jahre alt sind
oder b)
dessen
Kind innerhalb von 5 Jahren nach dem Grunderwerb geboren wird und mit
Hauptwohnsitz in dem Objekt gemeldet ist. Sind diese Voraussetzungen
erfüllt, gilt die Förderung auch für Erwerber, welche bereits vor Erlass
dieser Richtlinien ein Grundstück in diesem Baugebiet erworben haben und ein
Wohnhaus errichtet haben.
2.
Zuschusshöhe Die Förderhöhe beträgt
pro Kind 2.000.- € (zweitausend EURO) und gilt für bis zu 4 Kinder. 3.
Antrag Der Zuschuss kann
jederzeit bei der Gemeinde Iggensbach schriftlich beantragt werden. 4.
Auszahlung Die
Auszahlung des Zuschusses erfolgt in 4 Raten zu jeweils 500.- € pro Kind.
Dabei wird die erste Rate bei der Anmeldung des Kindes ausbezahlt. Die drei
weiteren Raten werden jeweils im Januar der folgenden 3 Jahre ausbezahlt. 5.
Rückzahlung Die Gemeinde ist
berechtigt, den Zuschuss mit einer Fälligkeit von 4 Wochen zurückzufordern,
wenn
a)
das
geförderte Objekt verkauft oder vermietet, b)
das
geförderte Objekt nicht mehr selbst benutzt, c)
das
geförderte Objekt nicht mehr mit Hauptwohnsitz bewohnt,
Mit dem Eintritt des
Widerrufsgrundes ist der Rückforderungsbetrag mit einem Zinssatz von 6.
Inkrafttreten dieser
Richtlinien Diese Förderrichtlinien
treten am 01.07.2011 in Kraft. Verkäufer und Anbieter: Kämpf Grundstücksverwaltung GmbH
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