Bauplätze

 

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Bauplätze in unserer Gemeinde zu verkaufen.

    Ortsteil Reichenbach  Grundstückspreis  26,-- €/qm

           + Erschließungskosten für die Straße, sowie Herstellungsbeiträge für Kanal und Wasser                                                                                                                           

                                                                                                                       

 

 

 

 

 

 

 

                   Wohnen in Reichenbach-West heißt:

Eine herrliche Aussicht auf die Hügel des Bayerischen Waldes, Wohnen in ländlicher, ruhiger Umgebung, weg von Lärm und Hektik.
Erdstrahlenfreies Wohnen (geprüft durch baubiologische und bauphysikalische Messungen).
Autobahnanschlussstelle Iggensbach in 2 km Entfernung
Sämtliche Infrastruktureinrichtungen (z. B. Allgemeinärzte, Zahnärzte und Apotheken) in nächster Nähe
Durch die zentrale Lage vielfältige Einkaufsmöglichkeiten ( großer Supermarkt in 500 m Entfernung )
Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe in unmittelbarer Umgebung
Kindergärten in Schwanenkirchen, Außernzell und Schöllnach, Grundschule in Iggensbach, Realschule in Schöllnach, Gymnasien in Deggendorf und Niederalteich, Fachoberschule und Fachhochschule in Deggendorf, Universitäten in Regensburg und Passau
Viele Freizeitmöglichkeiten vor der Haustüre (Nationalpark, Bäderdreieck, Museumsdorf Bayerischer Wald, Kurbad in Eging und unmittelbare Nähe zum Donau-ILz-Radweg und Ohetal-Radweg)
Wunderschönes Freibad mit mehreren Becken im Nachbarort Schöllnach
Jedes Grundstück ist auch optional mit einem Gasanschluss versehen (Gasanschluss nicht Pflicht)

          Ihr Anschluss an die Zukunft

 

Bauparzellen

Fl. Nr.

Größe

Eigentumsverhältnis 

1

1935/1

914

frei (Privatbesitz)

2

1935/2

767

bebaut

3

1935/9

888

bebaut

4

1936/5

672

bebaut

5

1936/4

801

frei (Gemeinde)

6

1949/3

831

verkauft

7

1949/5

824

verkauft

8,9

1949/6

873

verkauft

10

1949/9

818

Privatbesitz

11

1949/10

838

frei (Gemeinde)

12

1949/11

738

frei (Gemeinde)

13

1949/13

615

verkauft

14

1949/14

654

Vormerkung

15

1949/15

709

verkauft

16

1949/17

636

verkauft

17

1949/18

579

frei (Gemeinde)

18

1949/19

711

frei (Gemeinde)

19

1949/20

782

frei (Gemeinde)

20

1937/3

729

frei (Gemeinde)

21

1936

1.014

Vormerkung

22

1935/3

750

Privatbesitz

 

Für weitere Informationen und zum Kaufpreis steht Ihnen die Gemeindeverwaltung

Herr Datzmann oder Herr Dressler jederzeit (auch am Wochenende) gerne zur Verfügung. 

Tel 09903/9320-15 oder 09903/9320-14

Anfragen erbeten unter der E-Mail: poststelle@iggensbach.bayern.de

Baugebiet

„Reichenbach-West“

 

        Familienförderung

 

 

Model „Kinderbonus“ 2.000,-- € / pro Kind max. bis 8.000,-- €

Richtlinien

Die Gemeinde Iggensbach fördert als freiwillige Leistung den Erwerb von Grundstücken bzw. Wohnbauparzellen im Baugebiet „Reichenbach-West“ mit einem kinderabhängigen Zuschuss.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Zuschusses besteht nicht.  

Diese Richtlinien gelten selbstverständlich nur für die Bauparzellen der Gemeinde Iggensbach.

I.              Voraussetzungen

  1. In den Genuss der Förderung kann kommen, wer bis spätestens 31.12.2013 ein Grundstück im Baugebiet „Reichenbach-West“ erwirbt.
  1. Förderfähig sind volljährige Erwerber einer Bauparzelle (= Antragsteller)

a)    mit Kindern, die mit Hauptwohnsitz im Angerweg, Reichenbach gemeldet sind und dort auch tatsächlich wohnen und beim Einzug/Anmeldung höchstens 10 Jahre alt sind oder

b)    dessen Kind innerhalb von 5 Jahren nach dem Grunderwerb geboren wird und mit Hauptwohnsitz in dem Objekt gemeldet ist.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gilt die Förderung auch für Erwerber, welche bereits vor Erlass dieser Richtlinien ein Grundstück in diesem Baugebiet erworben haben und ein Wohnhaus errichtet haben.

  1. Der Antragsteller bzw. mindestens ein Elternteil sowie die zu fördernden Kinder müssen das zu fördernde Objekt innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren ab Bezugsfertigkeit (= Begünstigungszeitraum) mit Hauptwohnsitz selbst nutzen. Die baurechtliche Verpflichtung aus dem Kaufvertrag, d.h. Baubeginn innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb ist dabei zu beachten.

2.    Zuschusshöhe

Die Förderhöhe beträgt pro Kind 2.000.- € (zweitausend EURO) und gilt für bis zu 4 Kinder.

3.    Antrag

Der Zuschuss kann jederzeit bei der Gemeinde Iggensbach schriftlich beantragt werden.

4.    Auszahlung

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in 4 Raten zu jeweils 500.- € pro Kind. Dabei wird die erste Rate bei der Anmeldung des Kindes ausbezahlt. Die drei weiteren Raten werden jeweils im Januar der folgenden 3 Jahre ausbezahlt.

5.    Rückzahlung

Die Gemeinde ist berechtigt, den Zuschuss mit einer Fälligkeit von 4 Wochen zurückzufordern, wenn

  1. der Antragsteller innerhalb des Begünstigungszeitraumes von 10 Jahren

a)    das geförderte Objekt verkauft oder vermietet,

b)    das geförderte Objekt nicht mehr selbst benutzt,

c)    das geförderte Objekt nicht mehr mit Hauptwohnsitz bewohnt,

  1. die förderfähigen nicht volljährigen Kinder das Eigenheim nicht mehr mit Hauptwohnsitz bewohnen,
  1. die baurechtliche Vorschrift (siehe Ziffer I.3) nicht eingehalten wird,
  1. falsche Angaben zu den Fördervoraussetzungen gemacht werden.

Mit dem Eintritt des Widerrufsgrundes ist der Rückforderungsbetrag mit einem Zinssatz von 6 % p.a. ab dem Tag der Verrechnung bzw. Auszahlung zu verzinsen.

6.    Inkrafttreten dieser Richtlinien

Diese Förderrichtlinien treten am 01.07.2011 in Kraft.

 

Schöllnstein (Baugrundstücke)

Verkäufer und Anbieter: Kämpf Grundstücksverwaltung GmbH

Strasse/Ort: Drygalski-Allee 33 / 1.OG • 81477 München
Telefon (+49) 089 / 7473503
Telefax: (+49) 089 / 74735055
Mobil: (+49) 0170 / 924 58 66
HRB: 2766 Amtgericht Passau
Geschäftsführer: Martin C. Kämpf




Stand: 28. Juli  2011