Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Iggensbach nach § 25 Abs. 1 satz 1 Nr. 2 des BauGB (Vorkaufsrecht)
Iggensbach, den 18.11.2019
Die Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Iggensbach nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des BauGB (Satzung der Gemeinde Iggensbach über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechtes) sowie die Satzung selbst können Sie hier im Downloadbereich und den offiziellen Anschlagtafeln lesen.
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