Bekanntmachung über das Wiederspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten
Iggensbach, den 15.11.2019
Die Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten (gemäß § 50 Abs. 5 BMG) können Sie im Downloadbereich einsehen.
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