Gewerbezentralregisterauskunft -online- (externer Link)
Allgemeine Informationen
Inhalt des Gewerbezentralregisters
Kein zentrales Gewerberegister
Das Gewerbezentralregister ist kein Register, welches sämtliche Gewerbetreibende der Bundesrepublik Deutschland erfasst.
Eintragungen
Der Inhalt des Gewerbezentralregisters ergibt sich aus § 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO). Danach sind 4 Gruppen von Eintragungen zu unterscheiden, nämlich
- Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.)
- um ein Unterlaufen derartiger Untersagungs- oder Rücknahmeverfahren zu verhindern, Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens
- Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie
- bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten
Deshalb wird das Gewerbezentralregister unterteilt nach natürlichen und juristischen Personen geführt.
Notwendige Unterlagen
Zur Beantragung genügt die Vorlage eines gültigen Ausweises.
Gebühren
Die Gebühr in Höhe von 15 € ist gleich bei der Beantragung zu bezahlen.
Ansprechpartner
Einwohnermelde- und Passamt, StandesamtFrau Angelina Brocher
Zimmer 1
Hauptstraße 39
94547 Iggensbach
(09903) 9320-11
(09903) 9320-30
Formulare
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