Gewerbezentralregisterauskunft -online- (externer Link)


Allgemeine Informationen

Inhalt des Gewerbezentralregisters

Kein zentrales Gewerberegister

Das Gewerbezentralregister ist kein Register, welches sämtliche Gewerbetreibende der Bundesrepublik Deutschland erfasst.

Eintragungen

Der Inhalt des Gewerbezentralregisters ergibt sich aus § 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO). Danach sind 4 Gruppen von Eintragungen zu unterscheiden, nämlich

 

Deshalb wird das Gewerbezentralregister unterteilt nach natürlichen und juristischen Personen geführt.

 

 


Notwendige Unterlagen

Zur Beantragung genügt die Vorlage eines gültigen Ausweises.


Gebühren

Die Gebühr in Höhe von 15 € ist gleich bei der Beantragung zu bezahlen.


Ansprechpartner

Einwohnermelde- und Passamt, Standesamt

 

Frau Angelina Brocher
Zimmer 1
Hauptstraße 39
94547 Iggensbach
Telefon (09903) 9320-11
Telefax (09903) 9320-30


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).